Das Kleingedruckte, ganz groß erklärt

 

Allgemeine geschäftsbedingungen

Damit du genau weißt, woran du bist: Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir haben alles transparent und verständlich für dich zusammengefasst – für eine faire und reibungslose Zusammenarbeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Partyzubehör und Werkzeugen

(Stand 01.05.2025) 

  1. Vertragsgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter mietweise Partyzubehör, Werkzeuge und weitere im Mietvertrag konkret benannte Gegenstände zur Verfügung. Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. 

  1. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten. Die Rückgabe hat pünktlich, vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Abstimmung wird der doppelte Mietpreis pro angefangenen Tag berechnet. 

  1. Mietpreis und Zahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtmietpreises fällig. Der Restbetrag sowie die Kaution sind spätestens bei Übergabe zu entrichten (bar, per Überweisung oder PayPal). Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. 

  1. Kaution

Zur Absicherung gegen Schäden, Verlust oder verspätete Rückgabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Diese wird innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe und Überprüfung der Mietgegenstände zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen. 

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet:

  • die Mietsache sofort bei Übergabe auf Schäden zu prüfen,
  • die Mietsache sachgemäß und zweckentsprechend zu verwenden,
  • bei Schäden, Verlust oder Defekten den Vermieter unverzüglich zu informieren,
  • bei Abholung einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen,
  • die Gegenstände gereinigt und vollständig zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 30 € pro Stunde zu berechnen. 
  1. Haftung
  • Der Mieter trägt ab Übergabe die volle Verantwortung für die Mietsache.
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung, fahrlässigen Umgang oder Witterungseinflüsse gehen zu Lasten des Mieters.
  • Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Eine Haftung für Personenschäden ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters vorliegt.
  • Die Gefahr der Verschlechterung der Mietsache geht mit Übergabe an den Mieter oder eine beauftragte Person, bei Lieferung mit Verlassen des Lagers, auf den Mieter über.
  • Der Mieter sichert zu, über eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden an geliehenen Gegenständen abdeckt.
  • Bei Ausfall eines Mietgegenstandes während der Mietdauer bemüht sich der Vermieter nach Möglichkeit um Ersatz. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, sofern der Ausfall nicht durch den Vermieter zu vertreten ist. 
  1. Besondere Nutzungsbedingungen

Zelte und Pavillons: müssen standsicher aufgebaut und bei Sturmwarnung abgebaut werden.

Elektrogeräte: sind nur gemäß Anleitung und mit zugelassenem Zubehör zu betreiben.

Möbel (z.B. Bierzeltgarnituren): dürfen nicht bestiegen oder zweckentfremdet verwendet werden.

Geschirr und Gläser: sind grob vorgereinigt zurückzugeben, Bruch wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

Werkzeuge und Maschinen: sind fachgerecht gemäß Anleitung zu verwenden. Schäden durch Fehlbedienung gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Stornierungsbedingungen

Bei Rücktritt vom Vertrag fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
  • ab 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 %

Umbuchungen sind bei Verfügbarkeit möglich. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Gelingt eine Weitervermietung, wird dies auf die Stornokosten angerechnet. 

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter oder durch Übergabe der Mietgegenstände zustande.

Der Vermieter behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mietgegenstände aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Ausfall, Diebstahl) nicht zur Verfügung stehen. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.  

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Eine Weitergabe an Dritte zur Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter bleibt in jedem Fall haftbar.  

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. 

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Vor gerichtlichen Schritten kann eine Mediation angestrebt werden. 

Kontakt

Hüttenstraße 17 I 67550 Worms

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